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Die Fachkraftquote geht, der Personalmix kommt
11.08.2020 - 12:48

Die Fachkraftquote geht, der Personalmix kommt

Ein neues Instrument zur Personalbedarfsmessung in der stationären Altenpflege liegt vor. Die geltenden Fachkraftquoten sollen dabei durch einen bedarfsorientierten Personalmix abgelöst werden. Wie geht es nun weiter? Ein Gespräch mit dem Gesundheitsökonom und Projektleiter Prof. Dr. Heinz Rothgang von der Universität Bremen.

Herr Professor Rothgang, die Altenpflege braucht mehr Personal – das ist lange bekannt. Wie hoch ist laut Ihrer Studie der Mehrbedarf? 
Die Einrichtungen brauchen 36 Prozent mehr Personal, als sie es heute auf Basis der Stellenschlüssel haben. Oder anders formuliert: Es gibt einen Mehrbedarf von mehr als 100.000 Vollzeitäquivalenten. Bei den Pflegefachkräften liegt der Personalmehrbedarf bei 3,5 Prozent, bei den Pflegeassistenzkräften bei 69 Prozent. Es fehlen also vor allem qualifizierte Assistenzkräfte mit 1- bis 2-jähriger Ausbildung nach Landesrecht.

Im Zweiten Pflegestärkungsgesetz hatte der Gesetzgeber der Selbstverwaltung auferlegt, bis Juni 2020 ein wissenschaftlich fundierte Verfahren zur Messung des Personalbedarfs in der stationären Altenpflege vorzulegen. Sie und Ihr Team hatten den Auftrag nach einer europaweiten Ausschreibung erhalten. Wie sind Sie dabei vorgegangen? 
Wir waren bundesweit in 62 Pflegeeinrichtungen und haben die Daten von 1.380 Bewohnern und 140.000 Interventionen erfasst. Wir haben also eine Woche lang jede praktische Pflegehandlung dokumentiert und bewertet. Diese Daten haben wir ausgewertet und einen Algorithmus entwickelt, der in Abhängigkeit von der Bewohnerschaft angibt, wie viele Pflegekräfte eine Einrichtung benötigt, um fachgerecht pflegen zu können.

Prof. Dr. Heinz Rothgang

Der Bremer Gesundheitsökonom Prof. Dr. Heinz Rothgang im Interview; Foto: David Ausserhofer

Was waren wesentliche Erkenntnisse in der Erhebung?
Wir haben zwei Beobachtungen machen können: 1. Viele Interventionen werden nicht vollständig erbracht, abgekürzt oder beschleunigt. Oder anders gesagt, die Pflegenden nehmen sich in der Pflegepraxis nicht die Zeit, die eine fachgerechte Erbringung erfordert. 2. Eine signifikante Anzahl von Interventionen wird gar nicht erst erbracht, obwohl diese aus pflegefachlicher Sicht erforderlich wären.

War dies in allen Einrichtungen gleichermaßen zu beobachten?
Beide Effekte sind in den Einrichtungen mit einer besseren Personalausstattung geringer ausgefallen. Daraus lässt sich schlussfolgern, dass solche Defizite durch eine zu geringe Personalausstattung gefördert werden.

Wie funktioniert das neue Verfahren zur Personalbemessung?
Man gibt den Case-Mix einer Einrichtung – also die Anzahl der Bewohner in jedem Pflegegrad – als Input in das System ein. Daraus errechnet sich dann ein Care-Mix, also die erforderliche Personalmenge in verschiedenen Qualifikationsniveaus. Dabei wird nicht mehr nur nach Fach- und Assistenzkräften unterschieden, sondern auch zwischen angelernten Kräften und Assistenzkräften mit 1- oder 2-jähriger Ausbildung. Zusätzlich können wir in dieses Modell zukünftig auch die akademisch ausgebildeten Pflegekräfte integrieren.

Wie geht es nun weiter? Wann wird das neue Personalbemessungsinstrument eingeführt? 
Ein solches Personalbemessungsverfahren kann nicht von einem auf den anderen Tag eingeführt werden, das ist allen Beteiligten bewusst. Zu groß sind die Systemumstellungen, und zu groß sind die Personalmengen, die neu einzustellen wären. Aus diesem Grund ist eine Übergangsphase erforderlich, in der die notwendige Entwicklung in mehreren Stufen über einige Jahre verteilt werden kann.

Welches Vorgehen empfehlen Sie?
Wir haben konkret vorgeschlagen, im Bereich der Assistenzkräfte für alle Einrichtungen zeitnah die Refinanzierung von zusätzlichem Personal zu ermöglichen. „Ermöglichen“ verweist dabei auf eine „wer-kann-der-kann“-Regelung, die erst nach einiger Zeit auch ordnungsrechtlich wirksam werden kann. Weiterhin haben wir vorgeschlagen, zeitgleich eine modellhafte Einführung vorzunehmen.

Programmhinweis

Sie möchten mit Prof. Dr. Heinz Rothgang diskutieren? Kommen Sie auf den Deutschen Pflegetag am 11. und 12. November 2020! 

Prof. Dr. Rothgang ist Referent der Sitzung: „Der pflegefachliche Bedarf muss zur Norm werden – Erkenntnisstand zur Personalbemessung in der Altenpflege“am 11. November von 13.00 bis 14 Uhr in Halle 8 

Wie könnte diese aussehen?
Einige Einrichtungen sollen dazu mit Mehrpersonal ausgestattet und in eine kompetenzorientierte Arbeitsstruktur gebracht werden. Daraus lassen sich wichtige Erkenntnisse gewinnen, zum Beispiel wie ein neuer Personalmix flächendeckend eingeführt und gleichzeitig die Pflegequalität und Arbeitsbedingungen der Beschäftigten verbessert werden können. Wir sind überzeugt, dass mehr Personal allein nicht zu einer Optimierung der Pflegequalität führt, sondern Einrichtungen Personal- und Organisationsentwicklungen vornehmen müssen.

Was muss sich im Hinblick auf den Einsatz von Fachpflegekräften ändern?
Unsere Ergebnisse zeigen, dass heute alle Pflegekräfte alle Aufgaben übernehmen –oft dadurch gesteuert, welche Aufgabe gerade ins Auge sticht. Das bedeutet aber auch, dass Pflegefachkräfte zu fast der Hälfte ihrer Einsatzzeit Tätigkeiten ausführen, die auch – und vielleicht besser oder mit mehr Ruhe – von einer Assistenzkraft hätten ausgeführt werden können. Das ist in Zeiten, in denen die Fachkraftzeit so knapp ist, aber sicher kein fachgerechter Arbeitseinsatz. Gleichzeitig werden Interventionen von Assistenzkräften durchgeführt, die einer Pflegefachkraft vorbehalten sein sollten. Hier ist eine Kompetenzorientierung einzuführen, d.h. die Aufgaben sind nach Ausbildung, persönlichem Können und auch nach den Vorlieben der Pflegenden zu organisieren. Das impliziert eine Organisations-Reform in den Einrichtungen.

Was heißt das konkret für die Pflegefachpersonen?
Das bedeutet nicht, dass sie nur noch am Schreibtisch sitzen sollen, sondern dass sie stärker in Prozesssteuerung, Personalführung und in der Pflege bei komplexen und instabilen Pflegesituationen eingesetzt werden. Hierfür – vor allem für die Personalführung – werden noch nicht alle Fachpersonen die nötigen Kompetenzen aufweisen. Deshalb haben wir für die modellhafte Einführung die Personalentwicklung als essentiellen Baustein mit eingeplant.

Woher sollen die zusätzlichen Assistenzkräfte kommen, die gebraucht werden?
Für den Bereich der angelernten Personen mit einer Basisqualifikation gibt es derzeit keine Personalengpässe. Schwieriger wird es bei den Pflegehilfskräften, deren Anzahl nach unseren Ergebnissen erheblich ausgebaut werden sollte. Aktuell gibt es für diese Hilfskräfte zwar noch mehr Arbeitssuchende als offene Stellen, aber keine großen Reserven. Problematisch ist, dass die Assistenzkräfte mit Ausbildung bisher vernachlässigt wurden, in einigen Bundesländern gibt es gar keine entsprechenden Ausbildungsstrukturen. Für diese Personen brauchen wir daher eine Aus- und Weiterbildungsoffensive und Strukturen, die Durchlässigkeit nach oben ermöglichen.

Bedeutet das neue Personalbemessungssystem gleichzeitig das Ende der Fachkraftquote?
Schlicht gesagt: Ja. Eine differenzierte Personalbemessung, die sich an den unterschiedlichen Bedarfen der Pflegebedürftigen orientiert, kann nicht sinnvoll mit einer starren Quote kombiniert werden, die bedarfsunabhängig ist. In unserem Personalbemessungsverfahren werden also Fachkraft-„Anteile“ statt einer Fachkraft-„Quote“ verwendet – und die sind abhängig von der jeweiligen Bewohnerschaft. Wir haben empirisch gesehen, dass der erforderliche Fachkraftanteil mit steigendem Pflegegrad zunimmt. Insgesamt wird aber der Anteil der Fachkräfte an allen Pflegekräften aufgrund der überproportional steigenden Anzahl der Assistenzkräfte abnehmen. 

Interview: Brigitte Teigeler
Dieser Text ist zuerst erschienen auf pflegen-online.de

 

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